Jeder, der mit Verfassung arbeitet oder sich sonst auf sie bezieht, verbindet damit bestimmte theoretische Vorannahmen, die zusammen ein Grundverständnis der Verfassung, eine Vorstellung von der Funktion einer Verfassung oder eben eine Theorie der Verfassung ergeben. Die vorliegende Verfassungslehre unternimmt den Versuch, diese Vorannahmen zu rekonstruieren und unter bestimmten einheitlichen Ordnungsgesichtspunkten zu entfalten. Ziel ist dementsprechend nicht der Entwurf einer Verfassung, wie sie sinnvoller- und richtigerweise sein sollte; statt dessen geht es hauptsächlich darum, explizit…
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